Der "Eiertanz" um die zweite Pension
- manfredschumi

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Es ist ein "Running Gag" in den Regierungsprogrammen der letzten Jahrzehnte: Weil die Kosten für die staatlichen Pensionen und damit die nötigen Zuschüsse aus dem Budget unaufhaltsam steigen, nimmt man sich vor, die private Vorsorge für eine kapitalgedeckte Zusatzrente stärker zu fördern. Wirklich gelungen ist das noch nie, im Gegenteil. Machen wir einen kurzen historischer Rückblick: Wenn sich Arbeiter oder Angestellte früher darüber beklagten, dass ihr künftiges Einkommen im Alter so niedrig im Verhältnis zum Aktivbezug sei, wurden sie damit getröstet, dass sie ja eine "Abfertigung" bekommen. Tatsächlich profitierte man im "alten" System, das bis 2003 galt, vor allem dann, wenn man lange bei der gleichen Firma blieb. Ab 25 Jahren Zugehörigkeit gab es beim (einvernehmlichen) Ausscheiden oder der Pensionierung ein Jahresgehalt als Abfertigung. Da fielen auch nur 6% Steuer an, sodass es oft zu hohen Auszahlungen kam.

Da man bei Selbstkündigung oder häufigem Wechsel des Arbeitgebers früher gar kein Geld bekam, wurde das System 2003 umgestellt: Seither landen die Beiträge von allen Arbeitgebern, die man im Laufe seines Arbeitslebens ansammelt, auf einem Konto. Die Unternehmer waren mit der Neuregelung glücklich, weil sie seither nur 1,53% vom Bruttolohn in eine Vorsorgekasse zahlen müssen, anstatt hohe Rückstellungen für künftige Abfertigungen zu bilden. Die Idee dahinter war, dass man bei Antritt des Ruhestandes das angesparte Geld wahlweise entweder als Abfertigung auf einmal oder als Zusatzrente (Betriebspension) monatlich kassieren kann, um die karge gesetzliche Pension aufzufetten. Heute gibt es nur mehr relativ wenige aktive Dienstnehmer (genau Zahlen sind nicht bekannt), die noch Anspruch auf die finanziell lukrative Form der Abfertigung alt haben.
Die schweren Geburtsfehler der "Abfertigung neu"
Leider hatte das ganze zwei schwere Geburtsfehler: Zum einen ging man davon aus, dass die eingezahlten Beiträge, die von "Mitarbeitervorsorgekassen" verwaltet und veranlagt werden, im Schnitt eine Verzinsung von 6 Prozent erzielen. Dadurch könne man am Ende des Berufslebens so wie bei der Abfertigung alt auf ein Jahresgehalt kommen, so die Idee. Bald stellte sich heraus, dass man damit ganz schön auf dem Holzweg war. Inflation und Zinsen wurden in den Folgejahren nämlich immer niedriger. Die Erträge des eingezahlten Kapitals sanken rapide, in der Realität auf nur mehr 1-2 Prozent oder weniger.
Das lag auch am zweiten Fehler, der Konstruktion der Vorsorgekassen. Rigide Vorschriften sorgten dafür, dass sie das Kapital nur "sicher" (also mit geringem Aktienanteil) veranlagen durften und obendrein das einbezahlte Kapital garantieren mussten. Die Folge waren unterirdisch schlechte Renditen. Dafür langten die Kassen bei den Gebühren ordentlich zu, weil von den schmalen Erträgen konnte man nicht noch was abziehen. Doch jeder Versicherte, der nach ein paar Jahren auf das Konto blickte, traute seinen Augen kaum: Das Kapital hatte sich so gut wie gar nicht vermehrt. Daher nützen die meisten die erst beste Gelegenheit, um das Geld wieder rauszunehmen (nach drei Jahren ist das bei einem Jobwechsel möglich).
Also wurde es nix mit einer schönen Abfertigung oder einer zweiten Pension. Dazu kommt noch, dass es unter den sieben Abfertigungskassen so gut wie keinen Wettbewerb gibt, man kann sich auch nicht aussuchen, bei welcher man sein Geld anlegt.
Das ganze System entpuppte sich also als Riesenflop. Das ist schon seit vielen Jahren bekannt, an eine Änderung wurde ernsthaft nie gedacht. Dafür gibt es gute Gründe: Für die Betriebe, die ohnehin unter den hohen Lohnnebenkosten leiden, sind die 1,53% eine billige Sache. Den Satz zu erhöhen ist für ÖVP und Wirtschaftskammer daher kein Thema.
Die SPÖ und die Gewerkschaften wiederum halten generell nichts von "privaten" Pensionen, der Staat soll gefälligst für alles aufkommen und alles zahlen.
Kann der Staat alleine die Last der Altersvorsorge tragen?
Blöd nur, dass die Kosten für das staatliche Pensionssystem explodieren und ein Hauptverursacher des viel zu hohen Budgetdefizits sind. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass eine gut ausgebaute zweite Säule die öffentliche Hand entlastet und den Dienstnehmern ein respektables Zusatzeinkommen ermöglicht. In der Schweiz z. B. ist eine Betriebspension verpflichtend, 92% der Bürger erhalten daher zwei Pensionseinkommen. Auch in den skandinavischen Ländern beschreitet man schon lange ähnliche Wege.
In Österreich monieren Experten seit langem, man könnte doch wenigstens die Rahmenbedingungen so verändern, dass es attraktiv wird, sein Geld bis zur Pension in der Vorsorgekasse liegen zu lassen: Also keine Kapitalgarantie mehr (gibt es nirgendwo auf der Welt...), normale Veranlagung auf dem Kapitalmarkt und steuerliche Anreize (z. B. für Arbeitgeber, damit sie mehr einzahlen). Eine EU-Studie aus dem Vorjahr (von "betterfinance") zeigt, dass solche Pensions- oder Vorsorgekassen über einen längeren Zeitraum netto (also nach Abzug der Inflation) durchaus Renditen von bis zu vier Prozent oder mehr schaffen, in Österreich hingegen die in der Studie untersuchten weniger als ein Prozent. Nur große Firmen, die sich betriebliche Pensionskassen leisten können, in die sie (und manchmal auch die Arbeitnehmer) einzahlen, schaffen eine bessere Performance (keine Kapitalgarantie, höherer Aktienanteil).
Jetzt soll ein Generalpensionskassenvertrag ab 2027 Reformen bringen. Man kann dann seine Abfertigungsansprüche (die 1,53%, die die Arbeitgeber eingezahlt haben) kostenfrei in eine der acht Pensionskassen übertragen, die bessere Renditen erwirtschaften. Das blieb bis jetzt 75% der Dienstnehmer verwehrt, weil ihr Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag hatte. Wenn man z. B. durch steuerliche Freibeträge höhere Einzahlungen, auch vom Arbeitnehmern, attraktiv machen würde, könnte das in der Praxis gut funktionieren. Zu befürchten ist allerdings, dass der "Eiertanz" weitergeht. Im Budget wird kein Geld da sein, um so ein Modell zu unterstützen. Dafür fließen noch mehr Milliarden in das öffentliche Pensionssystem, denn zur Abdeckung des Defizits ist der Staat gesetzlich verpflichtet...




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